Beschlossene Sache – Zeiterfassungspflicht in Deutschland

Diese Woche hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass eine generelle Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in Deutschland besteht. Dieses beruht auf einem vorangegangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Mai 2019.

Was bedeutet das für mich als Arbeitgeber?

In Deutschland waren Firmen bisher nur verpflichtet, Überstunden und Sonntagsarbeit ihrer Mitarbeiter, darunter auch die von Minijobbern, zu erfassen. Dadurch gab es gewisse Grauzonen, die Vertrauensarbeitszeit und Home-Office Zeiten ohne konkrete Nachweise zugelassen haben. Nach dem neuen Grundsatzurteil des BAG ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, sämtliche Arbeitszeiten der Mitarbeiter zu erfassen und nachzuweisen. Eine klassische Stempeluhr kann mobiles Arbeiten oder Home-Office jedoch nicht erfassen. Dies stellt Unternehmen plötzlich vor die Herausforderung, eine jederzeit zugängliche Zeiterfassung für alle Mitarbeiter bereitzustellen.

Gut, dass Thumbify da ist!

Thumbify ist dem Urteil schon lange voraus. Mit Thumbify können du und dein Team jederzeit eure Arbeitszeiten digital erfassen und nachweisen. Egal ob im Büro, im Home-Office oder auf Dienstreise. Du kannst mit Thumbify jede Arbeitssituation festhalten und dokumentieren. Mit Thumbify erfüllst du im vollen Umfang die Anforderungen des EuGH-Urteils.

Alle Arbeitszeiten auf einem Blick

Neben der allgemeinen Zeiterfassung innerhalb der App bietet dir Thumbify auch eine kostenlose Export-Funktion an. Dadurch erhältst du eine umfangreiche Übersicht aller erfassten Zeiten von dir selbst oder deinen Mitarbeitern.

Lust auf ein Update? Probiere die Zeiterfassung in Thumbify direkt aus. Die App gibt es für iOS und Android sowie im Web.

Als Professional-User hast du sogar Zugriff auf ein exzellentes Arbeitszeit-Reporting!